Wir gehen von der Ehrlichkeit unserer Fahrgäste aus. Natürlich kann es passieren, das Ticket zu vergessen. Personen, die ihr Ticket bezahlt haben, dürfen jedoch nicht benachteiligt werden. Deshalb führen wir punktuelle Kontrollen durch. Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis müssen einen Zuschlag zahlen.

Wie wir kontrollieren

Wir führen Ticketkontrollen wöchentlich mehrmals auf unterschiedlichen Linien durch. Die Wochentage, die Tageszeiten sowie die Linien werden zufällig ausgewählt. Die Kontrolle erfolgt durch Kundenbegleiterinnen und -begleiter. Diese sind gesetzlich befugt, die Gültigkeit der Fahrausweise zu überprüfen und sich die Ausweise der Fahrgäste zeigen zu lassen. Darüber hinaus stehen die Kundenbegleiterinnen und -begleiter den Fahrgästen beratend zur Seite und sorgen für einen sicheren Transport.

Gültiger Fahrausweis

Für die Fahrt mit den VB braucht es ein gültiges Ticket oder Abo, das immer mitzuführen und bei einer Ticketkontrolle vorzuzeigen ist. Der Kauf von elektronischen Tickets muss vor Antritt der Reise abgeschlossen sein. Wenn Sie Ihre Fahrkarte am Automaten im Bus kaufen, tun Sie dies bitte sofort nach dem Einsteigen. Sollte der Automat nicht funktionieren, melden Sie dies bitte umgehend der Busfahrerin oder dem Busfahrer.

Abo vergessen

Fahrgäste mit einem gültigen Abonnement, das bei der Kontrolle jedoch nicht vorgelegt werden kann, erhalten einen Beleg. Wenn sie den Beleg zusammen mit dem Formular innerhalb von 10 Tagen an einer VB-Verkaufsstelle vorlegen, wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 5 CHF erhoben.

Zuschlag bei fehlendem Fahrausweis

Wie überall im öffentlichen Verkehr in der Schweiz gilt: Fehlt ein gültiger Fahrausweis, muss ein Zuschlag bezahlt werden. Mit der Erhebung des Zuschlages unterstellen wir dem Fahrgast nicht, dass er oder sie absichtlich ohne gültiges Ticket unterwegs ist. Je nach Fall gibt es unterschiedliche Zuschläge:

  • Erster oder wiederholter Fall
  • Bezahlung vor Ort oder gegen Rechnung
  • Nicht- oder halbgültiger Fahrausweis
  • Zuschläge bei Missbrauch, Fälschung etc.

Kontrollpolitik (PDF, 626 KB)

Missbrauch                      

Im Falle der Verwendung einer falschen Identität, der Fälschung eines Abonnements, der Reise mit einem bereits erstatteten Fahrschein oder anderer Betrugsversuche fallen verschiedene kumulierbare Gebühren an.

Zahlung

Zuschläge können vor Ort oder per Rechnung bezahlt werden. Wird bei der Kontrolle sofort bezahlt, werden bei erstem Fall keine Bearbeitungsgebühren erhoben. Bei Minderjährigen wird vor Ort keine Bezahlung entgegengenommen.